Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wir stehen Ihnen zu allen Themen rund um die Energiewende zur Verfügung.
Wie können wir unsere Energieversorgung unabhängiger machen?
Das Ziel unabhängiger zu werden, bedeutet in erster Linie unabhängiger von den Energiemärkten und deren Preisentwicklung zu werden. Das gelingt, indem wir Strom und Wärme verstärkt aus den vorhandenen Umweltenergien, Erdwärme, Sonne und Wind, gewinnen. Um den Bedarf in unserer Stadt zu decken – vor allem im Winter – benötigen wir auch weiterhin hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung.
Kann eine Strom- und Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien für Potsdam gelingen?
Ja. Allerdings gilt es erhebliche genehmigungsrechtliche Herausforderungen zu meistern. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist – wie bei jeder anderen Technologie auch – mit Eingriffen in Natur und/oder Landschaft verbunden. Deshalb gelten hier hohe Anforderungen an die Schutzgüter Mensch, Natur, Wasser sowie an den Denkmalschutz, die es bei der Planung und Genehmigung zu beachten gilt.
Welches Potenzial haben wir mit der Erzeugung von erneuerbaren Energien denn vor Ort?
Die erfolgreiche Tiefengeothermiebohrung an der Heinrich-Mann-Allee sowie erste Probebohrungen für eine Grundwassergeothermie in Krampnitz machen Mut, noch deutlich stärker auf diese Technologie zu setzen. Nach aktuellem Wissenstand sind etwa fünf bis acht weitere Geothermiekraftwerke angedacht, die zwischen 30 und 50 Prozent des Potsdamer Wärmebedarfs decken können. Darüber hinaus sind theoretisch bis zu 23 Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet denkbar. Erfahrungen bei der Planung von Windkraftanlagen zeigen aber, dass etwa die Hälfte der Anlagen aufgrund denkmal- und artenschutzrechtlicher Belange nicht realisiert werden kann. Auch durch die Nutzung der Sonnenenergie will die EWP Strom für Potsdam erzeugen, entsprechende Anlagen auf Frei- und Dachflächen werden gerade geplant.
Ist es denn sicher, dass die Windkraftanlagen kommen?
Nein. Jeder geplanten Anlage gehen aufwändige Untersuchungen im Bereich Denkmalschutz (Sichtachsen) und Artenschutz voraus. Erst, wenn diese Analysen abgeschlossen sind und die Ergebnisse eine Genehmigung wahrscheinlich erscheinen lassen, wird ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser ist die Voraussetzung, um einen Genehmigungsantrag stellen zu können. Es besteht also die Möglichkeit, dass keine Anlage genehmigungsfähig ist.
Profitieren die Kommunen von den Erträgen einer Windkraftanlage?
Der Gesetzgeber hat Möglichkeiten geschaffen, dass Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen auch finanziell profitieren. Regelungen dazu trifft sowohl das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) als auch das sog. Brandenburgische Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG). Empfänger dieser Zahlungen ist zunächst die Gemeinde. Am 04.10.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass „[…] ein Anteil von 1/3 der zusätzlichen Einnahmen den betroffenen Gemarkungen für öffentliche Anliegen zugute kommt.“ (Drucksache 23/SVV/0398). Inwieweit diese Zahlungen dann zwischen der Gesamtstadt und den Ortsteilen aufgeteilt werden, ist eine politische Entscheidung, die in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert werden muss. Die gesetzlichen Regelungen zur finanziellen Teilhabe der Kommunen beim Ausbau erneuerbarer Energien, die in § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt sind, gelten sowohl für Windenergieanlagen als auch für Freiflächensolaranlagen. Darüber hinaus plant die Landesregierung aktuell die Einführung eines sog. „Solareuros“. Konkret soll analog zum bereits existierende Brandenburgischen Windenergieanlagenabgabengesetz ein Photovoltaikfreiflächenanlagenabgabengesetz beschlossen werden.
Welche Investitionen sind für die Energieversorgung aus erneuerbaren Energien in Potsdam erforderlich und wie finanzieren wir das?
Die Investitionen in die Energieversorgung werden sich in den kommenden Jahren insgesamt auf einen deutlich dreistelligen Millionenbetrag belaufen. Grundsätzlich sind erneuerbare Energien jedoch wirtschaftlich und refinanzieren sich selbst. Die Anfangsinvestition zu stemmen, wird eine gemeinsame Anstrengung von EWP, Stadt, Bürgerinnen und Bürgern und den Partnerbanken sein.
Sind die Kosten für die Windkraftanlagen berechenbar?
Insbesondere Windkraftanlagen sind gut kalkulierbar und wirtschaftlich. Die langfristigen Erträge daraus sind auch in Potsdam ein wichtiger Baustein zur Finanzierung der Energiewende.
Warum braucht Potsdam Windenergieanlagen auf dem Stadtgebiet?
Potsdam hat sich verpflichtet, bis 2045 95% der Treibhausgasemissionen einzusparen und damit weitgehend klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir einerseits einen möglichst breiten Mix unterschiedlicher Technologien zur Strom- und Wärmegewinnung, dazu zählen unter anderem Geothermie, PV-Strom, Windkraft und weiterhin effiziente Kraft-Wärme-Kopplung. Andererseits braucht es auch Anstrengungen auf Seiten der Verbraucherinnen und Verbraucher, den Energiebedarf abzusenken. Wenn es uns gelingt, den Anteil der Eigenerzeugung auszubauen, profitieren wir langfristig von Preisstabilität, Versorgungssicherheit und werden unabhängiger von fossilen Energieträgern.
Wo könnten neue Windkraftanlagen in Potsdam errichtet werden?
Aktuell werden mögliche Anlagenstandorte überwiegend im Norden Potsdams intensiv geprüft. Aufgrund der reichhaltigen Kulturlandschaft und lebendigen Flora und Fauna in und um Potsdam werden hier hohe Maßstäbe an die Genehmigungsfähigkeit angelegt. Erst nach Vorliegen der jeweiligen denkmal- und artenschutzrechtlichen Gutachten können die Standorte näher konkretisiert werden, bzw. werden nicht weiterverfolgt.
Wie viele Windkraftanlagen sind geplant?
Theoretisch sind bis 23 Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet möglich. Aufgrund der planungsrechtlichen Herausforderungen muss jedoch damit gerechnet werden, dass einzelne Standorte wegfallen werden. Nach heutigem Stand der Technik ist eine Windenergieanlage in der Lage 2,5% des Potsdamer Strombedarfs zu erzeugen. Würde es gelingen, zehn der möglichen Anlagen zu realisieren, könnten sie einen Beitrag von 25% des gesamten Potsdamer Strombedarfs, gemessen am Verbrauch 2020, erbringen.
Sind auch Solarerzeugungsflächen in Planung?
Die EWP prüft derzeit die Umsetzungsaussicht einer Freiflächensolaranlage zwischen Uetz und Paretz. Dieses Projekt steht noch am Anfang, deshalb liegen noch keine genauen Karten und Planungen vor. Die Landeshauptstadt stellt zudem aktuell für eine Freiflächensolaranlage zwischen der Gleistrasse des Berliner Außenrings und der Ortslage Satzkorns den Bebauungsplan Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ auf. Mit diesem Bebauungsplan wird Baurecht für eine Anlage mit einer Größe von insgesamt ca. 75 ha geschaffen werden. Aktuell wird die förmliche Beteiligung vorbereitet, die für das 2. Quartal 2024 vorgesehen ist. Zu gegebener Zeit können Sie sich unter https://buergerbeteiligung.potsdam.de/content/freiflaechensolaranlagen-marquardt-satzkorn beteiligen. Die EWP ist an diesem Projekt nicht beteiligt.
Haben Sie gefragt, ob die Postdamerinnen und Potsdamer das überhaupt wollen?
Natürlich wird es auch Kritiker geben, doch die große Mehrheit (81%) der Potsdamer Bevölkerung begrüßt laut repräsentativer forsa-Umfrage (April 2023) die Erzeugung von Strom auch durch Windkraft vor Ort. Besonders erfreulich ist die nochmals höhere Zustimmung der Menschen in den ländlichen Gebieten der Landeshauptstadt (85%).
Warum können die Anlagen nicht im Brandenburger Umland gebaut werden?
Jede Gemeinde in Deutschland ist aufgefordert, im Zuge der Energiewende einen Beitrag zu leisten. Das tun viele Brandenburger Gemeinden bereits. Und auch wir möchten unserer Verantwortung gerecht werden. Die Stromerzeugung auf eigenem Stadtgebiet eröffnet uns außerdem die Möglichkeit, überschüssige Strommengen in Wasserstoff oder in Wärme für unser Fernwärmenetz umzuwandeln. Damit das funktioniert, ist die räumliche Nähe zum Netz und damit zur Stadt notwendig.
Passen Windräder in unser Landschaftsbild?
Diese Frage liegt nicht nur in der Einschätzung des individuellen Betrachters. Es gibt im Bereich des Denkmalschutzes strenge Vorgaben, die wir im Vorfeld zur weiteren Planung berücksichtigen werden. Wir sind uns der Verantwortung für die einmalige Landschaft und das kulturelle Erbe Potsdams sehr bewusst und nehmen diese Aufgabe deshalb sehr ernst. Da die maximale Anzahl von Windenergieanlagen in Potsdam sehr eingeschränkt ist, ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wie bei Großwindparks nicht zu befürchten.
Entstehen durch Windkraftanlagen gesundheitliche Risiken?
Für die Errichtung von Windkraftanlagen gelten strenge Vorschriften. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens müssen entsprechende Gutachten erstellt werden, die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt betrachten. Erst wenn sichergestellt ist, dass aus der Errichtung einer Anlage keine gesundheitlichen Risiken entstehen, ist eine Anlage genehmigungsfähig.
Darüber hinaus sind die Betreiber von Stromtrassen dazu verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte elektrischer und elektromagnetischer Felder einzuhalten (26. BImSchV). Die Grenzwerte werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) so festgelegt, dass keine gesundheitsrelevanten Wirkungen auftreten. Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/netzausbau/netzausbau_node.html
Darüber hinaus sind die Betreiber von Stromtrassen dazu verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte elektrischer und elektromagnetischer Felder einzuhalten (26. BImSchV). Die Grenzwerte werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) so festgelegt, dass keine gesundheitsrelevanten Wirkungen auftreten. Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/netzausbau/netzausbau_node.html
Welche Höhe der Windkraftanlagen sieht die Planung vor?
Die Realisierung wird erst nach Abschluss aller erforderlichen Schritte, also voraussichtlich erst in etwa 5-8 Jahren erfolgen. Zum Zeitpunkt der Realisierung werden wir alle technischen Neuerungen bei der Auswahl des jeweiligen Windkraftanlagentyps berücksichtigen und dann eine Entscheidung treffen. Daher ist es zum jetzigen Stand der Planung nicht verbindlich möglich, eine konkrete Aussage zur Höhe der zukünftigen Anlagen zu treffen. Angesichts der strengen Vorgaben im Bereich des Arten- und Denkmalschutzes und mit Blick auf die Möglichkeit, im B-Plan-Verfahren Höhen der WEA zu begrenzen, ist nach heutigem Wissensstand jedoch davon auszugehen, dass die Anlagen voraussichtlich nicht höher als 250 Meter (Gesamthöhe) werden.
Werden die Anwohnenden von einem Schattenwurf betroffen sein?
Wir gehen davon aus, dass bei der Planung von hochmodernen Windenergieanlagen dank Computersimulationen den Schattenwurf für Wohngebäude weitgehend vermieden werden kann. Die technischen Möglichkeiten erlauben heute einen sehr feinen Blick auf diese Problematik und ermöglichen vorausschauende Vermeidungsstrategien. Grundsätzlich gilt: Laut den gesetzlichen Vorgaben darf ein Wohnhaus nicht mehr als 30 Minuten pro Tag und in Summe 30 Stunden im Jahr von Schattenwurf betroffen sein.
Wie wird die Netzeinspeisung des produzierten Stroms funktionieren?
Für die Windenergieanlagen werden Stromleitungen zum Netzanschlusspunkt verlegt. Da wir uns noch im Anfangsstadium der Planung befinden, können wir jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über die Netzeinspeisung treffen. Wir stehen dazu im Austausch mit den Netzbetreibern.
Wer wird die Windenergieanlagen errichten?
Die Windkraftanlagen auf Potsdamer Stadtgebiet sind Vorhaben des Potsdamer Versorgungsunternehmens EWP. Alle Projekte werden im Hause der EWP geplant, errichtet und betrieben. Ziel ist zudem die Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften.
Gibt es genügend Wind, um Strom aus Windkraftanlagen zu produzieren?
Um die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen einschätzen und die Bankfinanzierung bewerten zu können, wurden mehrere Windertragsgutachten erstellt. Wir können mit Sicherheit sagen, dass in Potsdam genügend Wind weht, um damit Strom zu produzieren.
Gibt es schon Ergebnisse aus den Artenschutzkartierungen?
Aktuell werden artenschutzrechtliche Untersuchungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Dafür werden die betroffenen Gebiete über 12 Monate engmaschig faunistisch beobachtet und kartiert. Die entsprechenden Ergebnisse liegen bisher noch für keines der geplanten Vorhaben vor. Sobald sie zur Verfügung stehen, werden sie grundlegenden Einfluss darauf nehmen, welche Flächen in welcher Ausdehnung weiterverfolgt werden. Diese artenschutzrechtlichen Untersuchungen werden für die Planung der Wind- und PV-Anlagen durchgeführt.
Gibt es schon Ergebnisse aus den denkmalschutzrechtlichen Untersuchungen?
Aktuell werden die denkmalschutzrechtlichen Untersuchungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Hier arbeiten wir eng mit den zuständigen Behörden zusammen und befinden uns in diesem Zusammenhang im Austausch mit dem Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM), der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG). Die Untersuchungen laufen, Ergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Könnten die Windkraftanlagen in Flugschneisen der Bundeswehr liegen?
Sollten die Flächen auch nach Abschluss der ersten Voruntersuchungen weiterhin für den Bau von Windenergieanlagen in Frage kommen, wird die Landeshauptstadt zunächst das Bebauungsplanverfahren durchführen. Hierin werden alle Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dazu zählen auch die Bundeswehr und die Luftfahrtbehörden.
Können sich Bürgerinnen und Bürger an den Anlagen beteiligen und finanziell profitieren?
Es ist angedacht, dass sich Bürgerinnen und Bürger finanziell an den Anlagen beteiligten und auf diese Weise vom Ertrag profitieren können. Derzeit arbeiten wir an der Entwicklung von Beteiligungsmodellen, stehen hier aber noch ganz am Anfang. Es ist uns jedoch ein Anliegen, die Projekte mit den Menschen vor Ort umzusetzen. Sobald wir konkrete Informationen und Angebote haben, werden wir dies über unsere Internetseite, die Presse und Soziale Medien mitteilen.
Kann die Bevölkerung Einfluss auf die Pläne nehmen?
Im Bebauungsplanverfahren ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgegeben. Bis dieses normierte Verfahren jedoch eingeleitet wird, werden zunächst umfangreiche Voruntersuchungen durchgeführt.
Unabhängig davon werden die EWP und die Landeshauptstadt Potsdam die Öffentlichkeit weiterhin pro-aktiv und transparent über wichtige Erkenntnisse und die nächsten Planungsschritte informieren, beispielsweise durch weitere Bürgerversammlungen zum Thema. Außerdem stehen wir jederzeit für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung – zum Beispiel über unsere Hotline: Tel 0331 661 3033.
Unabhängig davon werden die EWP und die Landeshauptstadt Potsdam die Öffentlichkeit weiterhin pro-aktiv und transparent über wichtige Erkenntnisse und die nächsten Planungsschritte informieren, beispielsweise durch weitere Bürgerversammlungen zum Thema. Außerdem stehen wir jederzeit für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung – zum Beispiel über unsere Hotline: Tel 0331 661 3033.
Entscheidet nur die Wirtschaftlichkeit, ob ein Windrad gebaut wird oder nicht?
Entscheidend ist in erster Linie die Genehmigungsfähigkeit. Eine Windenergieanlage ist nach heutigem Stand wirtschaftlich. Dennoch kann beispielsweise ein weit entfernter Netzeinspeisepunkt Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben und ein K.O.-Kriterium darstellen.
Letzte Aktualisierung 22.12.2023